Praxis für Psychotherapie Dipl.-Psych. Christine Veit
35423 Lich   Oberstadt 20   Fon 06404/ 69 68 69
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> Kosten und Abrechnungsmöglichkeiten


Es bestehen verschiedene Möglichkeiten der Kostenabrechnung, die im Einzelfall entschieden werden müssen. Nach telefonischer Anmeldung stehe ich Ihnen für ein kostenloses Informationsgespräch zur Verfügung. Es besteht dann die Möglichkeit, mich kennen zu lernen und sich über Ihr Anliegen und die Abrechnungsmöglichkeiten auszutauschen.

Privatversicherte
Falls Sie privat versichert sind, übernimmt ihre Krankenversicherung sehr wahrscheinlich die Kosten für eine ambulante Psychotherapie. Nehmen Sie Kontakt zu Ihrer Krankenkasse auf und erfragen Sie, wie die Übernahme der Behandlungskosten für eine Verhaltenstherapie bei einer Psychologischen Psychotherapeutin beantragt werden sollen. Erfragen Sie auch, wie viele Stunden und zu wie viel Prozent Ihre Kasse die Kosten übernimmt.
Sie können ohne Überweisung von einem Arzt direkt zu mir kommen. Ich werde dann nach einer Phase des Kennenlernens und der Diagnostik die Beantragung der Therapie einleiten. Der von den Kassen gewährte Stundenumfang ist unterschiedlich. Bei einer Kurzzeitbehandlung werden 25 Stunden, bei einer Langzeitbehandlung werden 45 Stunden angestrebt. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ/GOP).


Selbstzahler
Psychologische Beratung gilt als Dienstleistung, die man selbst bezahlen muss, so etwa wie bei einem Handwerker oder Steuerberater. Zu diesen Dienstleitungen gehört zum Beispiel die Paartherapie, Beratung zur Gewichtsreduktion oder Rauchentwöhnung oder Beratung, die der persönlichen Weiterentwicklung dient.
Hier muss sich jeder überlegen, was ihm das eigene Glück und persönliches Vorankommen wert ist. Meist bewirken schon wenige Sitzungen positive Veränderungen! Das Honorar für Selbstzahler beträgt 60.-Euro für eine Stunde.
Ihr Vorteil besteht darin, kurzfristig und unkompliziert fachkundige Unterstützung zu bekommen, deren Häufigkeit und Stundenzahl Sie selbst bestimmen. Sie müssen sich nicht festlegen auf eine bestimmte Behandlungsdauer und es ergeht kein Bericht über vorhandene Schwierigkeiten an ihre Krankenkasse.


Kostenerstattung
In bestimmten Einzelfällen besteht für gesetzlich Versicherte die Möglichkeit, eine Kostenübernahme als außertarifliche Leistung bei Ihrer Krankenkasse zu beantragen. Gelingt es Ihnen trotz eines dringenden Bedarfs nicht, innerhalb von mehr als 4 Monaten bei einem Kassentherapeuten eine Behandlung zu bekommen, können Sie einen Therapeuten Ihrer Wahl vorschlagen und einen Antrag auf Kostenerstattung stellen. Ihrer Kasse entstehen dadurch keine Mehrkosten im Vergleich zu einem Vertragstherapeuten. Auch Ihnen entstehen im Falle der Kostenübernahme durch die gesetzliche Kasse keine Kosten. Bei der Beantragung bin ich Ihnen gerne behilflich.