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Praxis für Psychotherapie Dipl.-Psych. Christine Veit
35423 Lich   Oberstadt 20   Fon 06404 / 69 68 69
  Mail: info@psychotherapie-veit.de



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Privatversicherte
Falls Sie privat versichert sind, übernimmt ihre Krankenversicherung sehr wahrscheinlich die Kosten für eine ambulante Psychotherapie. Nehmen Sie telefonisch Kontakt zu Ihrer Krankenkasse auf und bitten Sie darum, dass man Ihnen Antragsunterlagen für eine ambulante Psychotherapie zuschickt. So erfahren Sie auch, ob und wie viele Stunden Sie zu wie viel Prozent erstattet bekommen. Sie können dies auch Ihren Versicherungsunterlagen entnehmen. Je nach Vertrag übernimmt die Privatversicherung in der Regel 20-30 Stunden pro Kalenderjahr. Beihilfeberechtigte beantragen ihren Antrag auf Psychotherapie ebenfalls telefonisch oder laden die Anträge von der Internetseite der Beihilfestelle herunter.
Sie können ohne Überweisung von einem Arzt direkt zu mir kommen. Ich werde dann nach einer Phase des Kennenlernens und der Diagnostik die Beantragung der Therapie einleiten. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ/GOP).


Selbstzahlerinnen und Selbstzahler
Psychologische Beratung gilt im Gegensatz zur ambulanten Psychotherapie als Dienstleistung, deren Kosten nicht von den Krankenkassen übernommen werden. Zu diesen Dienstleistungen gehört zum Beispiel die Paartherapie, Beratung zur Gewichtsreduktion oder Rauchentwöhnung oder Beratung, die der persönlichen Weiterentwicklung dient.
Das Honorar für Selbstzahler beträgt 70.-Euro für eine Stunde (50 Min.),
für eineinhalb Stunden Paartherapie 105,- € (75 Min.).
Meist bewirken schon wenige Sitzungen positive Veränderungen!
Ihr Vorteil besteht darin, kurzfristig und unkompliziert fachkundige Unterstützung zu bekommen, deren Häufigkeit und Stundenzahl Sie selbst bestimmen. Sie legen sich nicht auf eine bestimmte Behandlungsdauer fest und es ergeht kein Bericht an ihre Krankenkasse.


Kostenerstattung
In bestimmten Einzelfällen besteht für gesetzlich Versicherte die Möglichkeit, eine Kostenübernahme im Kostenerstattungsverfahren entsprechend § 13.2 SGB V bei Ihrer Krankenkasse zu beantragen. Ein Antrag auf Kostenerstattung ist dann möglich, wenn es Ihnen trotz eines dringenden Bedarfs nicht gelingt, innerhalb von mehr als 4 Monaten bei einer Kassentherapeutin / einem Kassentherapeuten eine Behandlung zu bekommen. Dann können Sie eine Therapeutin /einen Therapeuten Ihrer Wahl vorschlagen und einen Antrag auf Kostenerstattung stellen. Ihrer Krankenkasse entstehen dadurch keine Mehrkosten. Auch Ihnen entstehen im Falle der Kostenübernahme durch die gesetzliche Kasse keine Kosten. Bei der Beantragung bin ich Ihnen gerne behilflich.