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Kosten und Abrechnungsmöglichkeiten
Es bestehen verschiedene Möglichkeiten der
Kostenabrechnung, die im Einzelfall entschieden werden müssen. Nach
telefonischer Anmeldung stehe ich Ihnen für ein kostenloses Informationsgespräch
zur Verfügung. Es besteht dann die Möglichkeit, mich kennen
zu lernen und sich über Ihr Anliegen und die Abrechnungsmöglichkeiten
auszutauschen.
Privatversicherte
Falls Sie privat versichert sind, übernimmt ihre Krankenversicherung
sehr wahrscheinlich die Kosten für eine ambulante Psychotherapie.
Nehmen Sie Kontakt zu Ihrer Krankenkasse auf und erfragen Sie, wie die
Übernahme der Behandlungskosten für eine Verhaltenstherapie
bei einer Psychologischen Psychotherapeutin beantragt werden sollen. Erfragen
Sie auch, wie viele Stunden und zu wie viel Prozent Ihre Kasse die Kosten
übernimmt.
Sie können ohne Überweisung von einem Arzt direkt zu mir kommen.
Ich werde dann nach einer Phase des Kennenlernens und der Diagnostik die
Beantragung der Therapie einleiten. Der von den Kassen gewährte Stundenumfang
ist unterschiedlich. Bei einer Kurzzeitbehandlung werden 25 Stunden, bei
einer Langzeitbehandlung werden 45 Stunden angestrebt. Die Abrechnung
erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ/GOP).
Selbstzahler
Psychologische Beratung gilt als Dienstleistung, die man selbst bezahlen
muss, so etwa wie bei einem Handwerker oder Steuerberater. Zu diesen Dienstleitungen
gehört zum Beispiel die Paartherapie, Beratung zur Gewichtsreduktion
oder Rauchentwöhnung oder Beratung, die der persönlichen Weiterentwicklung
dient.
Hier muss sich jeder überlegen, was ihm das eigene Glück und
persönliches Vorankommen wert ist. Meist bewirken schon wenige Sitzungen
positive Veränderungen! Das Honorar für Selbstzahler beträgt
60.-Euro für eine Stunde.
Ihr Vorteil besteht darin, kurzfristig und unkompliziert fachkundige Unterstützung
zu bekommen, deren Häufigkeit und Stundenzahl Sie selbst bestimmen.
Sie müssen sich nicht festlegen auf eine bestimmte Behandlungsdauer
und es ergeht kein Bericht über vorhandene Schwierigkeiten an ihre
Krankenkasse.
Kostenerstattung
In bestimmten Einzelfällen besteht für gesetzlich Versicherte
die Möglichkeit, eine Kostenübernahme als außertarifliche
Leistung bei Ihrer Krankenkasse zu beantragen. Gelingt es Ihnen trotz
eines dringenden Bedarfs nicht, innerhalb von mehr als 4 Monaten bei einem
Kassentherapeuten eine Behandlung zu bekommen, können Sie einen Therapeuten
Ihrer Wahl vorschlagen und einen Antrag auf Kostenerstattung stellen.
Ihrer Kasse entstehen dadurch keine Mehrkosten im Vergleich zu einem Vertragstherapeuten.
Auch Ihnen entstehen im Falle der Kostenübernahme durch die gesetzliche
Kasse keine Kosten. Bei der Beantragung bin ich Ihnen gerne behilflich.
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